


Gesetzesänderungen

Folienverpackungen für Lebensmittel fallen unter die EU Verordnung EG 1935/2004.
Ein wichtiges Datum in dieser Verordnung ist der 27. Oktober 2006, mit
dem Artikel 17 Rückverfolgbarkeit in Kraft tritt. Unsere Systeme
erfüllen schon heute diese Anforderungen.
Klicken Sie hier, um die EU Verordnung EG 1935/2004 als PDF-Dokument anzuzeigen.
Die Entsorgung aller Verpackungen ist in Deutschland in der Verpackungsverordnung
geregelt. Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom
2. April 2008 nimmt 'Inverkehrbringer' hinsichtlich der Rücknahme
streng in die Pflicht. Insbesondere wenn Ihre Ware in Verpackungen für
den privaten Endverbraucher bestimmt ist, sollten Sie die Verordnung kennen. Die Änderungsverordnung sieht ab 01.01.2009
grundsätzlich vor, daß diese Verpackungen bei dualen Systemen zu
lizenzieren sind. Die (kostenpflichtige) Lizenzierung bieten wir Ihnen
bei Bedarf gerne an.
Tragetaschen sind Serviceverpackungen und werden daher in der Regel bereits von uns lizenziert angeboten.
Hersteller
und Vertreiber von mit Ware gefüllten Verkaufsverpackungen sind darüber
hinaus verpflichtet alljährlich zum 1. Mai eine Vollständigkeitserklärung
(§ 10) für das vorausgegangene Kalenderjahr abzugeben (bei Kunststoffen ab 30 to). Dies gilt
bereits zum 01.05.2009 für die im Jahr 2008 ab dem 5. April 2008 in
Verkehr gebrachten Verpackungen.
Weitere Infos finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bereich Wasser,
Abfall, Boden / Abfallwirtschaft / Verpackungsverordnung.
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